Berufsfeuerwehrmann unterstützt Ihre Evakuierungsübung
Evakuierungsübungen sind maßgeblich dafür, dass im Ernstfall das Gebäude in kürzester Zeit evakuiert werden kann. Werden diese Evakuierungsübungen richtig geplant und ausgeführt, stärken sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Dürfen wir Sie mit unserer Fachkompetenz unterstützen?
Checkliste Evakuierung / Räumung / Konzept
- Existiert ein Evakuierungskonzept?
- Liegen den Brandschutzhelfenden die Brandschutzordnung "C" vor?
- Gibt es eine Evakuierungsleitung mit festgelegten Kompetenzen?
- Sind ausreichend Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer (m/w/d) ausgebildet?
- Sind die nötigen Hilfsmittel vorhanden?
- Hängen Fluchtwegpläne und Brandschutzordnungen aus?
- Wurden alle Mitarbeitenden in die brandschutztechnischen Einrichtungen jährlich unterwiesen?
- Sind alle Fluchtwege und Notausgänge beschildert und frei zugänglich?
- Ist der Umgang bei Mitarbeitenden mit eingeschränkter Mobilität geübt und benannt?
- Ist ein Sammelplatz mit entsprechendem Sammelplatzleiter (m/w/d) bestimmt?
Wir unterstützen Sie, dass Ihre Mitarbeitenden die richtigen Aufgaben realisieren können und eine Katastrophe möglichst verhindert wird.
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer (m/w/d) werden unterwiesen, mit entsprechender Gelassenheit ziel- und plangerichtet zu agieren. Dies erfordert einige Übung, deshalb lassen Sie uns gleich starten!
Besonders bei Publikumsverkehr oder Sozialeinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten, Betreute Wohnanlagen, Behinderteneinrichtungen) sollte jede Möglichkeit zur Übung z.B. "technische Störung einer Brandmeldeanlage" zwingend zu Übungszwecken genutzt werden.
Das Team der Brandschutzakademie-Braker unterstützt Sie bei der Konzepterstellung und der Durchführung einer Notfallevakuierung.
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung:
- § 10 des Arbeitsschutzgesetzes
- § 4 (4) der Arbeitsstättenverordnung
- § 13 (1) der Gefahrstoffverordnung
- ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
- oder aus weiteren Regelwerken (z. B. der Störfall-Verordnung).