Betrieblicher Ersthelfer
Einrichtungen, Organisation und Durchführung der Ersten Hilfe in Betrieben sind Teil der Fürsorge und des Arbeitsschutzes
Der Unternehmer ist für die Organisation der Ersten Hilfe in seinem Betrieb verantwortlich. Ihm obliegt es, die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass seine Beschäftigen bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten und entsprechend dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden können.
Rechtsgrundlagen:
- §§3, 10 Arbeitsschutzgesetz
- § 61 Bundesberggesetz
- §§ 21, 23 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII
- §§ 3, 4 und 6 der Arbeitsstättenverordnung
- Berg(polizei)verordnungen
In jedem Betrieb ist es eine notwendige Pflicht, ausreichende Aus- und Fortbildung im Bereich von Ersthelfer (m/w/d) sowie die Bevorratung von Erste-Hilfe-Material zu gewährleisten.
Die Zahl der sogenannten betrieblichen Ersthelfer (m/w/d) , die Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Solche Kriterien werden von den zuständigen Unfallversicherungsträgern genannt.
Für wen ist die Erste Hilfe interessant?
- für jede Berufsgruppe ist ein betrieblicher Ersthelfer (m/w/d) gefordert
- für die Führerscheinausbildung
- Approbationsordnung für Ärzte (Medizinstudium)
- Arzthelfer/innen
- Erzieher
- Privatpilotenlizenzen
- Referendariat (Lehramtsstudenten)
- Rettungsschwimmer/innen
- Seilkletterer
- Sozialpädagogische Assistenz
- Erzieher....
Informationen zum Kurs
Kursdauer:
9 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten), zzgl. Pausen = 8,0 Stunden
Abrechnung:
Damit wir den Kurs direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen können, benötigen wir:- ein vollständig ausgefülltes, unterschriebenes und abgestempeltes BG-Anmeldeformular im Original
- ggf. eine Kostenübernahmeerklärung
- ein Teilnehmerdatenblatt
Das Anmeldeformular und ggf. die Kostenübernahmeerklärung müssen Sie zum Kurs mitbringen. Das Teilnehmerdatenblatt erhalten Sie am Schulungstag von uns.
Formulare
Wir rechnen mit allen Unfallversicherungsträgern ab. Am Schulungstag benötigen wir folgendes Formular vollständig ausgefüllt im Original:
Abweichende Formulare
Beachten Sie bitte, dass diverse Unfallversicherungsträger eigene Vorgaben zu den Abrechnungsformularen haben. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann keine Abrechnung mit dem jeweiligen Unfallversicherungsträger erfolgen.
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Erfassung der Teilnehmenden auf dem Abrechnungsformular muss digital erfolgen.
Besuchen Sie hierzu bitte die Seite der BGW https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe/erste-hilfe-21598
Unfallkasse Nord (UKNord)
Sie benötigen eine Kostenübernahmeerklärung, welche Sie online unter https://www.uk-nord.de/main/praevention-und-arbeitsschutz/erste-hilfe/ beantragen können. Bitte bringen Sie diese zur Schulung mit.
Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Sie benötigen ein durch die BGN ausgestelltes Abrechnungsformular. Dieses können Sie hier beantragen https://www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/praxishilfen-service/ersthelferausbildung#c24507
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt, um Ihnen ein unverbindliches Angebot zu unterbreiten.