FAQ - Training mit Feuerlöschern

Ausbildung sollte grundsätzlich nach der ASR A2.2 erfolgen!

FAQ - Feuerlöschtraining

  • --> Gehört zum Feuerlöschtraining auch ein theoretischer Anteil?

    Das Training mit Feuerlöschern sollte immer aus einem Theorie- und einem Praxis-Anteil bestehen.

    Die Brandschutzakademie-Braker bietet dieses Seminar z.B. in 3 Stunden an, davon sind 1,5h spannende Theorie.

  • --> Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für ein Training mit Feuerlöschern?

    In Deutschland gibt es verschiedene rechtliche Grundlagen, die Unternehmen zur Durchführung von Feuerlöschtrainings und allgemein zur Schulung im Bereich Brandschutz verpflichten. Diese Regelungen sind wichtig, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards einzuhalten.

    1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

      • Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es stellt sicher, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um Gefahren für Leben und Gesundheit der Mitarbeiter zu verhindern. Dazu zählt auch der Brandschutz.
      • In § 4 ArbSchG ist festgelegt, dass Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen müssen, die auch Brandgefahren umfasst. Das Feuerlöschtraining gehört zu den Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, wenn das Risiko eines Brandes besteht.
    2. Betriebsstättenverordnung (BetrSichV):

      • Die Betriebsstättenverordnung regelt die Sicherheitsanforderungen an Arbeitsstätten. Hierin wird auch die Notwendigkeit von Brandschutzmaßnahmen und die Schulung der Mitarbeiter behandelt.
      • § 3 BetrSichV schreibt vor, dass Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden müssen, die auch den Brandschutz umfassen. Daraus kann die Notwendigkeit von Feuerlöschtrainings abgeleitet werden.
    3. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbStättV):

      • Diese Verordnung regelt unter anderem die Anforderungen an die Sicherheitsausstattung und Brandschutzvorkehrungen in Betrieben.
      • § 4 der ArbStättV verpflichtet Arbeitgeber zur Schulung der Mitarbeiter in Notfallverfahren, einschließlich der Handhabung von Feuerlöschern, um eine schnelle und effiziente Reaktion auf Brände zu ermöglichen.
    4. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2):

      • Die ASR A2.2 behandelt spezifische Anforderungen an den Brandschutz in Arbeitsstätten. Sie legt fest, dass bei bestimmten Gefährdungen durch Brände (z. B. in Betrieben mit hohem Brandrisiko) eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter erforderlich ist.
      • Die Mitarbeiter müssen in die Bedienung von Feuerlöschern und in die Notfallmaßnahmen eingewiesen werden. Eine regelmäßige Übung in der praktischen Anwendung von Feuerlöschern kann ebenfalls erforderlich sein.
    5. DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention:

      • Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) regelt in dieser Vorschrift grundlegende Anforderungen an die Prävention am Arbeitsplatz. Sie fordert, dass Arbeitgeber die Mitarbeiter regelmäßig in Notfallmaßnahmen, einschließlich Brandschutz, schulen.
      • Eine spezifische Brandschutzunterweisung und das Feuerlöschtraining werden hier als wichtige Bestandteile der Präventionsmaßnahmen genannt.
    6. Feuerwehrgesetz und Brandschutzordnungen:

      • In vielen Bundesländern gibt es zusätzlich spezielle gesetzliche Regelungen für den Brandschutz in Betrieben. So gibt es z. B. in größeren Betrieben oder öffentlich zugänglichen Einrichtungen oft Brandschutzordnungen, die festlegen, wie im Brandfall vorzugehen ist und welche Schulungen durchzuführen sind.
      • Auch die Brandschutzordnungen verlangen in vielen Fällen, dass Mitarbeiter in Brandschutz- und Feuerlöschtechniken geschult werden.
    7. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften:

      • Die Berufsgenossenschaften haben Vorschriften erlassen, die sich mit dem Brandschutz und der Schulung von Mitarbeitern befassen. Dazu gehört z. B. die DGUV Vorschrift 1, die den allgemeinen Arbeitsschutz regelt, und die DGUV Vorschrift 2, die sich mit der Unfallverhütung im Umgang mit besonderen Gefährdungen, wie etwa Brandgefahren, beschäftigt.

    Fazit:
    Die rechtlichen Grundlagen für Feuerlöschtraining in Deutschland umfassen eine Kombination aus allgemeinen Arbeitsschutzgesetzen, spezifischen Brandschutzvorschriften und technischen Regeln. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern entsprechende Schulungen und Unterweisungen zu bieten, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Das Feuerlöschtraining ist ein wichtiger Bestandteil dieser Maßnahmen.

  • --> Ich möchte an einem Training mit Feuerlöschern online teilnehmen. Ist dies möglich?

    In Zeiten digitaler Schulungen suchen viele nach Online-Kursen oder Webinaren, um sich zum Thema Feuerlöschen fortzubilden. Oft werden Lehrinhalte z.B. in YouTube Videos erklärt, um ein Verständnis für den Umgang und die verschiedenen Einsatzformen eines Feuerlöschers zu erhalten. Für den privaten Gebrauch ist das eine tolle Möglichkeit sich fortzubilden. Für den gewerblichen Bereich ist aber eine praktische Übung in präsenz vorgeschrieben (z.B. nach der ASR A2.2 und der DGUV 205-023).

    Das praktische Feuerlöschtraining ist auch ein fester Bestandteil der Brandschutzhelfer-Ausbildung un darf nicht online durchgeführt werden.

  • --> Wie oft muss eine Feuerlöscher-Schulung durchgeführt werden?

    Eine Feuerlöscher-Schulung sollte mindestens alle zwei Jahre durchgeführt werden. Es ist wichtig, dass Mitarbeiter regelmäßig mit dem Umgang von Feuerlöschern vertraut gemacht werden, damit sie im Ernstfall schnell und sicher reagieren können. In manchen Fällen, z. B. bei speziellen Gefahren am Arbeitsplatz, kann eine kürzere Wiederholung erforderlich sein.

  • --> Wer ist für die Durchführung der Feuerlöscher-Übung verantwortlich?

    In der Regel ist der Arbeitgeber verantwortlich, dafür zu sorgen, dass eine regelmäßige Schulung und Übung durchgeführt wird.

    Oft wird die Durchführung einer Feuerlöscher-Übung durch den Brandschutzbeauftragten oder einen externen Dienstleister wie z.B. die Brandschutzakademie-Braker durchgeführt, die auf die Brandschutz-Ausbildung spezialisiert sind.

  • --> Wie lange dauert eine Feuerlöscher-Übung?

    Eine typische Feuerlöscher-Übung dauert etwa 30 bis 60 Minuten. Die genaue Dauer hängt von der Anzahl der Teilnehmenden und dem Umfang der Übung ab. In der Regel wird der Umgang mit verschiedenen Feuerlöschern gezeigt, und die Teilnehmenden üben das Löschen eines simulierten Brandes.

    Die Brandschutzakademie-Braker bietet zusätzlich noch eine 1,5h Theorie vor der praktischen Übung an, um die notwendige Sicherheit zu vermitteln.

  • --> Was muss bei einer Feuerlöscher-Übung beachtet werden?

    Bei der Übung ist es wichtig, dass alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden. Dazu gehört die Erklärung der verschiedenen Arten von Feuerlöschern und deren Einsatzmöglichkeiten. Zudem sollte immer ein sicherer Abstand zum "Brandherd" gehalten und auf die richtige Handhabung des Feuerlöschers geachtet werden. Bei der praktischen Übung wird meist ein spezielles Übungsgelände oder ein Simulator verwendet, um echte Brandgefahren zu vermeiden.

  • --> Was ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Arten von Feuerlöschern?

    Es gibt unterschiedliche Arten von Feuerlöschern, die je nach Brandklasse verwendet werden. Die wichtigsten Typen sind:

    • Wasserlöscher (für Brände der Klassen A, z. B. Holz, Papier)
    • Schaumfeuerlöscher (für Brände der Klassen A und B, z. B. Flüssigkeiten)
    • Pulverlöscher (für Brände der Klassen A, B und C, z. B. brennbare Gase)
    • CO2-Löscher (für Brände der Klasse B, vor allem bei elektrischen Geräten) Jeder Typ hat seine eigenen Vor- und Nachteile, abhängig vom Brandrisiko am jeweiligen Arbeitsplatz.
    • Fettbrandlöscher (für Brände der Klassen A, B und F, z. B. brennendes Öl)
  • --> Kann man einen Feuerlöscher einfach nach einer Übung wiederverwenden?

    Nein, nach einer praktischen Übung sollte ein Feuerlöscher grundsätzlich überprüft werden, da der Inhalt bei der Übung möglicherweise teilweise verbraucht wurde. Wenn der Feuerlöscher eingesetzt wurde oder auch nur der Sicherungsstift gezogen wurde, ist eine Wartung, ggf. Nachfüllung oder ein Austausch notwendig. Es ist wichtig, regelmäßig die Funktionsfähigkeit der Geräte zu überprüfen, um im Notfall sicherzustellen, dass sie einsatzbereit sind.

  • --> Was passiert, wenn ich in einer Feuerlöscher-Übung Fehler mache?

    Fehler gehören zum Lernprozess. In einer Feuerlöscher-Übung geht es darum, sicher zu lernen, wie man einen Brand im Notfall schnell und effizient bekämpft. Wenn du Fehler machst, wird dir in der Übung gezeigt, wie du es richtig machst. Der Fokus liegt darauf, dass du im Ernstfall sicher handeln kannst, und niemand wird dafür bestraft, wenn etwas nicht sofort klappt.

  • --> Muss jeder Mitarbeiter an einer Feuerlöscher-Schulung teilnehmen?

    Ja, grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter, der regelmäßig mit einem Feuerlöscher in Kontakt kommt oder sich in einem Bereich aufhält, in dem Feuerlöscher vorhanden sind, an einer Schulung teilnehmen. Dabei ist es besonders wichtig, dass alle Mitarbeiter mit den richtigen Vorgehensweisen vertraut sind, um im Ernstfall richtig reagieren zu können.

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Die Ausbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern (m/w/d) nach der DGUV 205-023 und der DGUV 205-033 ist in Hamburg, Schleswig Holstein, Niedersachsen und Bremen unser Spezialgebiet geworden. Unsere Ausbildung erfolgt als Inhouse-Seminar, im offenem Seminar, online und als Hybrid-Schulung.

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