Richtige Anzahl Brandschutzhelfer (m/w/d)
-Berechnungshilfe-

Die richtige Anzahl von Brandschutzhelfer (m/w/d) nach der DGUV Information 205-023 zu benennen ist nicht nur die Pflicht eines Unternehmens, sondern trägt selbstverständlich auch zur Sicherheit der Firma, der eigenen Person und aller Mitarbeitenden bei.

Speziell geschulte Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz von Personen, Sach- und Vermögenswerten.

Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Brandschutzhelfern (m/w/d) ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In unserer Berechnungshilfe können wir Ihnen nur einen groben Überblick geben. Gerne unterstützen wir Sie aber bei der individuellen Berechnung unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten, der gesetzlichen Vorgaben, der Gefahrenanalyse des Betriebes und ggf. vorhandener Brandschutzkonzepte.

Bitte beachten Sie auch die FAQs unter der Berechnungshilfe. Hier werden noch weitere Detailfragen erläutert. Gerne stehen wir aber auch immer für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

FAQ zur Berechnung der richtigen Anzahl von Brandschutzhelfern (m/w/d)

  • --> Wie viele Brandschutzhelfer (m/w/d) müssen im Unternehmen ausgebildet werden?

    Bei einer angenommenen normalen Brandgefährdung nach der ASR A2.2 (z.B. reiner Bürobetrieb) sind mindestens 5% Ihrer Mitarbeitenden als Brandschutzhelfer (m/w/d) auszubilden. Bei erhöhter Brandgefährdung steigt auch die Anzahl basierend auf der Gefährdungsbeurteilung.

  • --> Welche Faktoren beeinflussen die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern (m/w/d)?

    • Gefährdungsbeurteilung:
    • Sie berücksichtigt die Art der Brandgefahr, die Anwesenheit von Mitarbeitenden und andere spezifische betriebliche Gegebenheiten wie Schichtbetrieb, Urlaub oder Krankheitsfälle
    • Spezielle Anforderungen:
    • Arbeitsplätze mit erhöhter Brandgefährdung, wie solche mit brennbaren Materialien, benötigen zusätzliche Maßnahmen und mehr geschultes Personal
    • Arbeits- und Aufenthaltsplätze für mobilitätseingeschränkte Personen
  • --> Muss ein Brandschutzhelfer immer verfügbar sein?

    Bei einer normalen Brandgefährdung muss immer min. ein Brandschutzhelfer (m/w/d) für 20 anwesende Personen vor Ort sein (5%). Aus diesem Grund empfiehlt es sich, mehr Brandschutzhelfende auszubilden, damit Abwesenheiten wie z.B. Krankheit, Urlaub, Dienstreisen, Aufteilung auf verschiedene Gebäude oder aus anderen Gründen kompensiert werden können. Bei einer erhöhten Brandgefährdung müssen min. zwei Brandschutzhelfer pro 20 Anwesende vor Ort sein.

  • --> Wie wird die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern (m/w/d) bestimmt?

    Die Anzahl basiert auf der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs, wobei die Größe des Unternehmens, die Arbeitszeiten (z. B. Schichtarbeit), die Anwesenheit mobilitätseingeschränkter Personen und die Brandgefahr im Betrieb berücksichtigt werden

  • --> Kann die Anzahl der tatsächlich benötigten Brandschutzhelfer (m/w/d) von dem Ergebnis der oberen Berechnungshilfe abweichen?

    Ja, die tatsächliche Anzahl kann höher oder niedriger ausfallen, da sie von vielen Faktoren abhängig ist. Schichtdienst, Anzahl der Gebäude, Anzahl der Stockwerke, mobilitätseingeschränkte Personen, Größe des Geländes, brandschutztechnische Einrichtungen, gelagerte Materialien, besondere Brandgefahren etc. können zu einer Abweichung führen. Ihren individuellen Bedarf erläutern wir gerne in einem Beratungsgespräch.

  • --> Wie lange ist das Zertifikat zum Brandschutzhelfer (m/w/d) gültig?

    Die Ausbildung nach der DGUV 205-023 und der ASR A2.2 ist nur begrenzt gültig und muss je nach Gefährdungsanalyse alle 2-5 Jahre wiederholt werden.

  • --> Welche Rechtsgrundlagen gibt es zum Brandschutzhelfer-Seminar?

    Die Rechtsgrundlagen dafür sind:

    • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 1 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
    • ASR A2.2  Abschnitt 7.2 und 7.3 „Maßnahmen gegen Brände“
    • DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung"
    • Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) § 3 "Gefährdungsbeurteilung"

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Brandschutzakademie-Braker

André Braker
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Über uns

♦ Echter Berufsfeuerwehrmann bildet aus ♦

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern (m/w/d) nach der DGUV 205-023 und der DGUV 205-033 ist in Hamburg, Schleswig Holstein, Niedersachsen und Bremen unser Spezialgebiet geworden. Unsere Ausbildung erfolgt als Inhouse-Seminar, im offenem Seminar, online oder als Hybrid-Schulung.

Gerne können Sie sich aber auch mit weiteren Fragen zur Ausbildung rund um den Brandschutz an uns wenden. Wir freuen uns auf Sie!

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