Die richtige Anzahl von Brandschutzhelfer (m/w/d) nach der DGUV Information 205-023 zu benennen ist nicht nur die Pflicht eines Unternehmens, sondern trägt selbstverständlich auch zur Sicherheit der Firma, der eigenen Person und aller Mitarbeitenden bei.
Speziell geschulte Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz von Personen, Sach- und Vermögenswerten.
Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Brandschutzhelfern (m/w/d) ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In unserer Berechnungshilfe können wir Ihnen nur einen groben Überblick geben. Gerne unterstützen wir Sie aber bei der individuellen Berechnung unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten, der gesetzlichen Vorgaben, der Gefahrenanalyse des Betriebes und ggf. vorhandener Brandschutzkonzepte.
Bitte beachten Sie auch die FAQs unter der Berechnungshilfe. Hier werden noch weitere Detailfragen erläutert. Gerne stehen wir aber auch immer für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Bei einer angenommenen normalen Brandgefährdung nach der ASR A2.2 (z.B. reiner Bürobetrieb) sind mindestens 5% Ihrer Mitarbeitenden als Brandschutzhelfer (m/w/d) auszubilden. Bei erhöhter Brandgefährdung steigt auch die Anzahl basierend auf der Gefährdungsbeurteilung.
Bei einer normalen Brandgefährdung muss immer min. ein Brandschutzhelfer (m/w/d) für 20 anwesende Personen vor Ort sein (5%). Aus diesem Grund empfiehlt es sich, mehr Brandschutzhelfende auszubilden, damit Abwesenheiten wie z.B. Krankheit, Urlaub, Dienstreisen, Aufteilung auf verschiedene Gebäude oder aus anderen Gründen kompensiert werden können. Bei einer erhöhten Brandgefährdung müssen min. zwei Brandschutzhelfer pro 20 Anwesende vor Ort sein.
Die Anzahl basiert auf der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs, wobei die Größe des Unternehmens, die Arbeitszeiten (z. B. Schichtarbeit), die Anwesenheit mobilitätseingeschränkter Personen und die Brandgefahr im Betrieb berücksichtigt werden
Ja, die tatsächliche Anzahl kann höher oder niedriger ausfallen, da sie von vielen Faktoren abhängig ist. Schichtdienst, Anzahl der Gebäude, Anzahl der Stockwerke, mobilitätseingeschränkte Personen, Größe des Geländes, brandschutztechnische Einrichtungen, gelagerte Materialien, besondere Brandgefahren etc. können zu einer Abweichung führen. Ihren individuellen Bedarf erläutern wir gerne in einem Beratungsgespräch.
Die Ausbildung nach der DGUV 205-023 und der ASR A2.2 ist nur begrenzt gültig und muss je nach Gefährdungsanalyse alle 2-5 Jahre wiederholt werden.
Die Rechtsgrundlagen dafür sind:
Brandschutzakademie-Braker
André Braker
Kreetortring 77a
21147 Hamburg
info@brandschutzakademie-braker.de
Mo - Fr: 08.30 - 18.30
Samstag: 09.30 - 16.30
♦ Echter Berufsfeuerwehrmann bildet aus ♦
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern (m/w/d) nach der DGUV 205-023 und der DGUV 205-033 ist in Hamburg, Schleswig Holstein, Niedersachsen und Bremen unser Spezialgebiet geworden. Unsere Ausbildung erfolgt als Inhouse-Seminar, im offenem Seminar, online oder als Hybrid-Schulung.
Gerne können Sie sich aber auch mit weiteren Fragen zur Ausbildung rund um den Brandschutz an uns wenden. Wir freuen uns auf Sie!