Wir freuen uns auf Sie! Brandschutzakademie-Braker
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Kennen Sie die DGUV Information 205-023 (Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung) und die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)?
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine große Gefährdung dar und erfordert daher eine angemessene Aufmerksamkeit.
Der Arbeitgeber hat min. 5% der Mitarbeiter (abhängig von der Gefährdungsbeurteilung) durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer (m/w/d) zu benennen und auszubilden.
weiterlesen... Online-Seminare offene Seminare
Kennen Sie die DGUV Information 205-033 (Alarmierung und Evakuierung)?
Unterschiedliche Ereignisse wie Brände, Austritt von Gefahrstoffen, Amoktaten, usw. können eine Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines Betriebes auslösen. Für den geregelten Ablauf einer Evakuierung muss es bei Arbeitsstätten Personen geben, die besondere Aufgaben im Evakuierungsfall übernehmen. Gerne bilden wir diese für Sie aus.
Der Arbeitgeber hat alle Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich zu unterweisen!
Sind Ihre Mitarbeitenden ausreichend in die brandschutztechnischen Einrichtungen des Betriebes unterwiesen? In unserem Brandschutz-Seminar nach der ASR A2.2 Ziffer 7.2" erlangen Sie in ca. 3h die notwendige Sicherheit im praktischen Umgang mit Handfeuerlöschern und das richtige taktische Vorgehen. Selbstverständlich gehört auch die praktische Übung (Löschübung) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und die betriebsspezifischen Brandschutzeinrichtungen Ihres Betriebes zur fachkundigen Unterweisung.
Kennen Sie die DGUV Information 205-033 (Alarmierung und Evakuierung) und deren Anhänge/Checklisten?
Alle Beschäftigten müssen einmal im Jahr in einer ihnen verständlichen Sprache über die betrieblichen Notfallmaßnahmen unterwiesen werden. Der Umfang und die Zeitintervalle der Evakuierungsübung sind über eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Die Wirksamkeit der Alarmierungssignale zur Evakuierung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist durch regelmäßige Testung festzustellen.
Sie möchten sich gerne näher über den vorbeugenden oder abwehrenden Brandschutz auf Ihrem Boot, Ihrer Yacht oder dem gewerblichen Schiff informieren?
Ein Feuer an Bord eines Schiffes ist neben dem Wassereinbruch eine der größten Gefahren auf dem Wasser.
Während in einem Betrieb mehrere Personen als Brandschutzhelfer (m/w/d) ausgebildet sind, ist man auf hoher See oder auch im Hafen oftmals alleine verantwortlich.
Die Verantwortung für die Besatzung, die Sicherung des Schiffes und die Sicherheit von Gästen an Bord erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit im Brandschutz.
Einrichtungen, Organisation und Durchführung der Ersten Hilfe in Betrieben sind Teil der Fürsorge und des Arbeitsschutzes
Der Unternehmer ist für die Organisation der Ersten Hilfe in seinem Betrieb verantwortlich. Ihm obliegt es, die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass seine Beschäftigen (m/w/d) bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten und entsprechend dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden können.
In jedem Betrieb ist es eine notwendige Pflicht, ausreichende Aus- und Fortbildung im Bereich von Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie die Bevorratung von Erste-Hilfe-Material zu gewährleisten.
Als waschechter Hamburger bin ich seit 1992 bei einer großen Berufsfeuerwehr tätig und seit 2002 mit Führungsaufgaben betraut...
Ich würde mich freuen, wenn unsere Seminare schon bald maßgeblich zu Ihrer Sicherheit beitragen und Schaden von Ihnen abwenden können.
Bitte beachten, dass dies nicht die Adresse für unsere Brandschutzausbildung ist.
Brandschutzakademie-Braker
Kreetortring 77a; 21147 Hamburg
Tel.: 040 - 79 75 36 10
Fax: 040 - 79 75 35 28