Bei normaler Brandgefährdung sind ca. 5 % der anwesenden Mitarbeiter (m/w/d) als Brandschutzhelfer (m/w/d) ausreichend. Diese Anzahl muss jederzeit körperlich vor Ort sein, auch wenn welche krank oder im Urlaub sind.
Laut der aktualisierten Ausgabe der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2. 2 sollte die Brandschutzhelfenden-Schulung alle 2-5 Jahre aufgefrischt werden Eine Unterweisung der Mitarbeitenden über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren muss dagegen jährlich erfolgen.
Gemäß der ASR A2.2 ist die Benennung und Ausbildung eines Brandschutzhelfers (m/w/d) bereits ab einem Beschäftigten Pflicht.
Die Schulung von Brandschutzhelfern (m/w/d) übernehmen Fachkundige, wie
Gerne unterstützt Sie aber auch die Brandschutzakademie-Braker bei Ihrer Ausbildung. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
Rechtsgrundlage für die Bestellung ist der § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Danach hat der Arbeitgeber der Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten im Betrieb und der Anzahl der Beschäftigten entsprechend, Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung der Beschäftigten erforderlich sind.
Die Dauer einer Brandschutz-Schulung beträgt mindestens zwei bis drei Stunden. Der Zeitaufwand für den theoretischen Teil der Ausbildung beträgt dabei mindestens 100 Minuten und kann auch online absolviert werden. Der praktische Anteil ist nach der Anzahl der Teilnehmenden zu berechnen und sollte min. 5-10 Minuten pro Teilnehmer betragen. Wir empfehlen eine Ausbildung von acht Unterrichtseinheiten a 45 Minuten.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d) besteht aus einem Theorie-Anteil und einer praktischen Übung. Die Theorie kann auch in einer Live-Online-Schulung (live, damit Fragen beantwortet werden können) durchgeführt werden, das Training mit Feuerlöschern ist als praktische Übung vorgeschrieben. Eine reine Online-Schulung ist nicht zulässig.
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (m/w/d) wird gesetzlich nicht grundsätzlich gefordert. Er kann jedoch von den Sachversicherern oder für bestimmte Branchen/ Unternehmen geforderter werden, z. B. gemäß Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.
Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten (m/w/d) ist in der Regel im reinen Bürobetrieb ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern (m/w/d) ist z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung (mehrere Gebäude oder Etagen) der Arbeitsstätte erforderlich.
Mitarbeiter (m/w/d), die bei der Feuerwehr tätig sind und die Grundausbildung zur Truppfrau bzw. zum Truppmann absolviert haben, können ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden.
Ja, Arbeitgeber haben die Pflicht Brandschutzhelfer (m/w/d) im Betrieb auszubilden. Festgelegt ist dies im § 10 des Arbeitsschutzgesetzes und der ASR A2.2
Die Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzhelfenden sind klar definiert und lassen sich in präventive und reaktive Tätigkeiten unterteilen. Im Betrieb ist der Brandschutzhelfende eine speziell geschulte Person, die zur Sicherheit beiträgt und im Brandfall eine Schlüsselrolle einnimmt.
1. Präventive Aufgaben (vorbeugend):
Überprüfung der Brandschutzeinrichtungen: Regelmäßige Kontrolle von Feuerlöschern, Rauchmeldern, Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Brandschutztüren.
Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen: Sicherstellen, dass Fluchtwege frei sind und Notausgänge nicht blockiert werden.
Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeitende regelmäßig über Brandschutzmaßnahmen und das Verhalten im Ernstfall informieren und unterweisen.
Einhalten von Brandschutzvorschriften: Überwachung, dass im Betrieb geltende Vorschriften wie Brandschutzordnungen eingehalten werden.
2. Aufgaben im Ernstfall:
Alarmierung: Schnellstmögliche Meldung des Brandfalls bei der Feuerwehr.
Evakuierung: Organisation und Unterstützung bei der geordneten Räumung des Gebäudes, um die Sicherheit der Personen zu gewährleisten.
Brandbekämpfung: Einsatz von Handfeuerlöschern oder anderen Löschmitteln zur Bekämpfung von Entstehungsbränden, sofern keine Eigengefährdung besteht.
Information der Feuerwehr: Bereitstellen von Informationen über den Brandherd, mögliche Gefahrenquellen oder vermisste Personen.
Pflichten:
Ausbildung und Schulung: Der Brandschutzhelfer (m/w/d) muss regelmäßig geschult werden, um mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut zu bleiben. Auffrischungen der Ausbildung werden alle zwei bis fünf Jahre empfohlen.
Verantwortung im Betrieb: Der Brandschutzhelfer (m/w/d) ist dafür verantwortlich, die vorgegebenen Standards einzuhalten und den Brandschutzbeauftragten (m/w/d) zu unterstützen.
Die Arbeit des Brandschutzhelfenden ist eine entscheidende Maßnahme zur Minimierung von Risiken und zur Sicherstellung des betrieblichen Brandschutzes.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d) ist gesetzlich geregelt und beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Inhalte. Ziel ist es, die Teilnehmenden auf ihre Aufgaben im vorbeugenden und aktiven Brandschutz vorzubereiten.
Anforderungen an die Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d)
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung:
§3 ArbSchG Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) § 3 Abs. 1, Anhang 2.2 §7 ArbSchG DGUV Information 205-023 §10 ArbSchG ASR A2.2 | §13 ArbSchG Brandschutzverordnungen nach DIN 14096 §15 ArbSchG BGI 560 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 618 § 62 (1) HGB Handelsgesetzbuch |
Die richtige Anzahl von Brandschutzhelfer (m/w/d) nach der DGUV Information 205-023 zu benennen ist nicht nur die Pflicht eines Unternehmens, sondern trägt selbstverständlich auch zur Sicherheit der Firma, der eigenen Person und aller Mitarbeitenden bei.
Speziell geschulte Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz von Personen, Sach- und Vermögenswerten.
Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Brandschutzhelfern (m/w/d) ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In unserer Berechnungshilfe können wir Ihnen nur einen groben Überblick geben. Gerne unterstützen wir Sie aber bei der individuellen Berechnung unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten, der gesetzlichen Vorgaben, der Gefahrenanalyse des Betriebes und ggf. vorhandener Brandschutzkonzepte.
Bitte beachten Sie auch die FAQs unter der Berechnungshilfe. Hier werden noch weitere Detailfragen erläutert. Gerne stehen wir aber auch immer für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Brandschutzakademie-Braker
André Braker
Kreetortring 77a
21147 Hamburg
info@brandschutzakademie-braker.de
Mo - Fr: 08.30 - 18.30
Samstag: 09.30 - 16.30
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern (m/w/d) nach der DGUV 205-023 und der DGUV 205-033 ist in Hamburg, Schleswig Holstein, Niedersachsen und Bremen unser Spezialgebiet geworden. Unsere Ausbildung erfolgt als Inhouse-Seminar, im offenem Seminar, online und als Hybrid-Schulung.
Gerne können Sie sich aber auch mit weiteren Fragen zur Ausbildung rund um den Brandschutz an uns wenden. Wir freuen uns auf Sie!