FAQ zum Thema Brandschutzhelfer (m/w/d)

  • --> Welche Anzahl an Brandschutzhelfern (m/w/d) müssen im Unternehmen ausgebildet werden?

    Bei normaler Brandgefährdung sind ca. 5 % der anwesenden Mitarbeiter (m/w/d) als Brandschutzhelfer (m/w/d) ausreichend. Diese Anzahl muss jederzeit körperlich vor Ort sein, auch wenn welche krank oder im Urlaub sind.

  • --> Wie oft muss eine Schulung zum Brandschutzhelfer (m/w/d) erfolgen?

    Laut der aktualisierten Ausgabe der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2. 2 sollte die Brandschutzhelfenden-Schulung alle 2-5 Jahre aufgefrischt werden Eine Unterweisung der Mitarbeitenden über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren muss dagegen jährlich erfolgen.

  • --> Ab welcher Anzahl von Mitarbeitenden sind Brandschutzhelfer (m/w/d) im Unternehmen Pflicht?

    Gemäß der ASR A2.2 ist die Benennung und Ausbildung eines Brandschutzhelfers (m/w/d) bereits ab einem Beschäftigten Pflicht.

  • --> Wer bietet Seminare zum Brandschutzhelfer (m/w/d) an?

    Die Schulung von Brandschutzhelfern (m/w/d) übernehmen Fachkundige, wie

    • Mitglieder (m/w/d) der Feuerwehr mit mindestens erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang „Gruppenführer (m/w/d)“
    • Brandschutzbeauftragte (m/w/d) mit Prüfungsnachweis
    • Fachkräfte (m/w/d) für Arbeitssicherheit mit entsprechender Ausbildung im Brandschutz
    • Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz

    Gerne unterstützt Sie aber auch die Brandschutzakademie-Braker bei Ihrer Ausbildung. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

  • --> Auf welcher Rechtsgrundlage basiert der Brandschutzhelfer (m/w/d)?

    Rechtsgrundlage für die Bestellung ist der § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Danach hat der Arbeitgeber der Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten im Betrieb und der Anzahl der Beschäftigten entsprechend, Maßnahmen zu treffen, die zur Brandbekämpfung der Beschäftigten erforderlich sind.

  • --> Wie viele Unterrichtseinheiten sollte mindestens ein Brandschutzhelfer-Kurs dauern?

    Die Dauer einer Brandschutz-Schulung beträgt mindestens zwei bis drei Stunden. Der Zeitaufwand für den theoretischen Teil der Ausbildung beträgt dabei mindestens 100 Minuten und kann auch online absolviert werden. Der praktische Anteil ist nach der Anzahl der Teilnehmenden zu berechnen und sollte min. 5-10 Minuten pro Teilnehmer betragen. Wir empfehlen eine Ausbildung von acht Unterrichtseinheiten a 45 Minuten.

  • --> Darf die Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d) auch online durchgeführt werden?

    Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d) besteht aus einem Theorie-Anteil und einer praktischen Übung. Die Theorie kann auch in einer Live-Online-Schulung (live, damit Fragen beantwortet werden können) durchgeführt werden, das Training mit Feuerlöschern ist als praktische Übung vorgeschrieben. Eine reine Online-Schulung ist nicht zulässig.

  • --> Ist ein Brandschutzbeauftragter (m/w/d) gesetzlich vorgeschrieben?

    Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (m/w/d) wird gesetzlich nicht grundsätzlich gefordert. Er kann jedoch von den Sachversicherern oder für bestimmte Branchen/ Unternehmen geforderter werden, z. B. gemäß Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.

  • --> Wann müssen mehr als 5% der Mitarbeitenden als Brandschutzhelfer (m/w/d)ausgebildet werden?

    Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten (m/w/d) ist in der Regel im reinen Bürobetrieb ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern (m/w/d) ist z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung (mehrere Gebäude oder Etagen) der Arbeitsstätte erforderlich.

  • --> Ein Mitarbeiter (m/w/d) ist aktiv bei der Freiwilligen Feuerwehr. Muss zusätzlich eine Schulung zum Brandschutzhelfer (m/w/d) absolviert werden?

    Mitarbeiter (m/w/d), die bei der Feuerwehr tätig sind und die Grundausbildung zur Truppfrau bzw. zum Truppmann absolviert haben, können ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden.

  • --> Ist ein Brandschutzhelfer (m/w/d) im Unternehmen Pflicht?

    Ja, Arbeitgeber haben die Pflicht Brandschutzhelfer (m/w/d) im Betrieb auszubilden. Festgelegt ist dies im § 10 des Arbeitsschutzgesetzes und der ASR A2.2

  • --> Was sind die Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzhelfers?

    Die Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzhelfenden sind klar definiert und lassen sich in präventive und reaktive Tätigkeiten unterteilen. Im Betrieb ist der Brandschutzhelfende eine speziell geschulte Person, die zur Sicherheit beiträgt und im Brandfall eine Schlüsselrolle einnimmt.

    1. Präventive Aufgaben (vorbeugend):
        Überprüfung der Brandschutzeinrichtungen: Regelmäßige Kontrolle von Feuerlöschern, Rauchmeldern, Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Brandschutztüren.
        Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen: Sicherstellen, dass Fluchtwege frei sind und Notausgänge nicht blockiert werden.
        Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeitende regelmäßig über Brandschutzmaßnahmen und das Verhalten im Ernstfall informieren und unterweisen.
        Einhalten von Brandschutzvorschriften: Überwachung, dass im Betrieb geltende Vorschriften wie Brandschutzordnungen eingehalten werden.

    2. Aufgaben im Ernstfall:
        Alarmierung: Schnellstmögliche Meldung des Brandfalls bei der Feuerwehr.
        Evakuierung: Organisation und Unterstützung bei der geordneten Räumung des Gebäudes, um die Sicherheit der Personen zu gewährleisten.
        Brandbekämpfung: Einsatz von Handfeuerlöschern oder anderen Löschmitteln zur Bekämpfung von Entstehungsbränden, sofern keine Eigengefährdung besteht.
        Information der Feuerwehr: Bereitstellen von Informationen über den Brandherd, mögliche Gefahrenquellen oder vermisste Personen.

    Pflichten:
        Ausbildung und Schulung: Der Brandschutzhelfer (m/w/d) muss regelmäßig geschult werden, um mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut zu bleiben. Auffrischungen der Ausbildung werden alle zwei bis fünf Jahre empfohlen.
        Verantwortung im Betrieb: Der Brandschutzhelfer (m/w/d) ist dafür verantwortlich, die vorgegebenen Standards einzuhalten und den Brandschutzbeauftragten (m/w/d) zu unterstützen.
        Die Arbeit des Brandschutzhelfenden ist eine entscheidende Maßnahme zur Minimierung von Risiken und zur Sicherstellung des betrieblichen Brandschutzes.

  • --> Welche Anforderungen gibt es an die Ausbildung von Brandschutzhelfern (m/w/d)?

    Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d) ist gesetzlich geregelt und beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Inhalte. Ziel ist es, die Teilnehmenden auf ihre Aufgaben im vorbeugenden und aktiven Brandschutz vorzubereiten.


    Anforderungen an die Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d)

    1. Gesetzliche Grundlage: Die Ausbildung orientiert sich an der DGUV Information 205-023, der ASR A2.2 und dem §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
    2. Dauer: Die Schulung dauert in der Regel 3–8 Unterrichtseinheiten und umfasst Theorie sowie praktische Übungen.
    3. Teilnehmerkreis: Jede Person im Betrieb kann als Brandschutzhelfer (m/w/d) ausgebildet werden, vorausgesetzt, sie ist körperlich und geistig in der Lage, die Aufgaben zu übernehmen.
    4. Regelmäßige Auffrischung: Die Ausbildung muss alle zwei bis fünf Jahre aufgefrischt werden, insbesondere bei wesentlichen Änderungen im Betrieb.
  • --> Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d)?

    Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung:

    §3 ArbSchG
    Grundpflichten des Arbeitsgebers Abs. 1+2

    Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) § 3 Abs. 1, Anhang 2.2
    Maßnahmen gegen Brände

    §7 ArbSchG
    Übertragung von Aufgaben

    DGUV Information 205-023
    Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung

    §10 ArbSchG
    Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen

    ASR A2.2
    Technischen Regeln für Arbeitsstätten

    §13 ArbSchG
    Verantwortliche Personen

    Brandschutzverordnungen nach DIN 14096
    Allgemein Pflichten des Unternehmers

    §15 ArbSchG
    Pflichten der Beschäftigten

    BGI 560
    Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 618
    Pflicht zu Schutzmaßnahmen

    § 62 (1) HGB Handelsgesetzbuch
    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

     

Richtige Anzahl Brandschutzhelfer (m/w/d)
-Berechnungshilfe-

Die richtige Anzahl von Brandschutzhelfer (m/w/d) nach der DGUV Information 205-023 zu benennen ist nicht nur die Pflicht eines Unternehmens, sondern trägt selbstverständlich auch zur Sicherheit der Firma, der eigenen Person und aller Mitarbeitenden bei.

Speziell geschulte Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz von Personen, Sach- und Vermögenswerten.

Die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Brandschutzhelfern (m/w/d) ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In unserer Berechnungshilfe können wir Ihnen nur einen groben Überblick geben. Gerne unterstützen wir Sie aber bei der individuellen Berechnung unter Berücksichtigung der Örtlichkeiten, der gesetzlichen Vorgaben, der Gefahrenanalyse des Betriebes und ggf. vorhandener Brandschutzkonzepte.

Bitte beachten Sie auch die FAQs unter der Berechnungshilfe. Hier werden noch weitere Detailfragen erläutert. Gerne stehen wir aber auch immer für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Adresse

Logo der Brandschutzakademie-Braker
Brandschutzakademie-Braker

André Braker
Kreetortring 77a
21147 Hamburg
info@brandschutzakademie-braker.de

Diese Adresse ist nicht die Seminar-Adresse!

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 Mo - Fr: 08.30 - 18.30
 Samstag: 09.30 - 16.30

040 - 79 75 36 10

Über uns

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern (m/w/d) nach der DGUV 205-023 und der DGUV 205-033 ist in Hamburg, Schleswig Holstein, Niedersachsen und Bremen unser Spezialgebiet geworden. Unsere Ausbildung erfolgt als Inhouse-Seminar, im offenem Seminar, online und als Hybrid-Schulung.

Gerne können Sie sich aber auch mit weiteren Fragen zur Ausbildung rund um den Brandschutz an uns wenden. Wir freuen uns auf Sie!

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