Verschiedene Zeitansätze der Brandschutzhelfer-Ausbildung

4 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
Brandschutzhelfer (m/w/d)

Für die Theorie nach Abschnitt 2.1 der DGUV Information 205-023 sind mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorzusehen. Die Zeitdauer für die Praxis nach Abschnitt 2.2 hängt von der Gruppengröße ab. Jeder Teilnehmer sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung gestellt bekommen. Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer ausreichend.

Durch die Gruppengröße von ca. 25 Personen würden wir hier ca. vier Stunden ansetzen, um den Anforderungen aus der DGUV Information 205-023 gerecht zu werden.

2.1 Theorie

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

2.2 Praxis

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung,Vorgehensweise)
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufsätzen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
  • Vorführung einer Fettexplosion oder von einem Spraydosenzerknall

6 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d)

Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist sowohl für die Theorie als auch für die Praxis eine entsprechend längere Brandschutzhelfer-Ausbildung erforderlich. Die DGUV Information 205-023 beschreibt das formelle Minimum, das Arbeitgeber leisten sollten. Will der Arbeitgeber jedoch das eigentliche Ziel der Brandschutzhelfer fördern, nämlich den Brandschutzbeauftragten zu unterstützen, sind die beschriebenen Ausbildungsdauern sowie Inhalte als nicht ausreichend anzusehen. Des Weiteren haben viele Unternehmen keinen Brandschutzbeauftragten, so dass von den Brandschutzhelfern noch mehr abverlangt wird. Denn richtig ausgebildet und eingesetzt können Brandschutzhelfer auch im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes aktiv werden und z.B. versperrte Flucht- und Rettungswege oder fehlerhafte Sicherheitskennzeichnungen erkennen und melden.

In unserem 6-Stunden Seminar gehen wir weiterführend auf diese Thematik ein und nehmen uns Zeit, um alle Fragen rund um das Thema Brandschutz der Teilnehmenden zu beantworten. Nach der Brandschutzausbildung werden alle Teilnehmenden mit der notwendigen Sicherheit Ihre Aufgaben übernehmen können.

8 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d)

In unserem 8-Stunden Brandschutz-Seminar gehen wir mit vielen visuellen Unterstützungsmöglichkeiten noch detaillierter auf alle Themenbereiche ein und nehmen uns Zeit, um alle Fragen der Teilnehmenden zu beantworten. Die Teilnehmenden werden mit der notwendigen Sicherheit und Gelassenheit Ihre Aufgaben im Betrieb übernehmen können. Ein besonderes Augenmerk legen wir hier auch auf die Aufgaben bei einer Evakuierung, der Organisation und der Einweisung der ankommenden Feuerwehr.

Folgende Themen behandeln wir hier zusätzlich bzw. intensiver:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Anwendung verschiedener Löschverfahren
  • Vorbeugender Brandschutz
    • Anlagentechnischer Brandschutz z.B. BMA und Sprinkleranlagen
    • Baulicher Brandschutz z.B. Rettungswege und Sicherheitstreppenräume
    • Organisatorischer Brandschutz z.B. Brandschutzordnungen, Fluchtwegpläne
  • Brandschutztechnischen Einrichtungen des eigenen Betriebes

Die Teilnehmer*innen werden mit der notwendigen Sicherheit und Gelassenheit Ihre Aufgaben im Betrieb übernehmen können.

Um den Teilnehmenden nicht nur eine Informationsflut zukommen zu lassen, bringen wir hier besondere Beispiele aus dem täglichen Einsatzgeschehen eines Berufsfeuerwehrmannes. So werden die Themenbereiche visuell verstärkt und untermauert und tragen zum langen Einprägen der Themenbereiche bei.

Ein weiterer Themenbereich ist die tatsächlich vorhandenen brandschutztechnischen Einrichtungen des Betriebes, auf die wir bei Fragen auch detaillierter eingehen können.

Des Weiteren werden wir hier die Aufgaben der Feuerwehr kurz vorstellen und die Zusammenarbeit mit den Brandschutzhelfern erläutern.

Unsere Empfehlung ist klar zum achtstündigen Seminar. Wir versprechen hier ein sehr informatives, kurzweiliges, spannendes und lehrreiches Seminar.

Seminar zum Brandschutzhelfer (m/w/d) nach der DGUV 205-023 und der ASR A2.2

Kennen Sie die DGUV Information 205-023 (Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung) und die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)?

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine große Gefährdung dar und erfordert daher eine angemessene Aufmerksamkeit.
Der Arbeitgeber hat min. 5% der Mitarbeiter (abhängig von der Gefährdungsbeurteilung) durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer (m/w/d) zu benennen und auszubilden.
weiterlesen...  Online-Seminare  offene Seminare

Evakuierungshelfer (m/w/d) nach der DGUV 205-033, der ASR A2.2 und dem §10 Arbeitsschutzgesetz

Kennen Sie die DGUV Information 205-033 (Alarmierung und Evakuierung)?

Unterschiedliche Ereignisse wie Brände, Austritt von Gefahrstoffen, Amoktaten, usw. können eine Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines Betriebes auslösen. Für den geregelten Ablauf einer Evakuierung muss es bei Arbeitsstätten Personen geben, die besondere Aufgaben im Evakuierungsfall übernehmen. Gerne bilden wir diese für Sie aus.

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Evakuierungsübung

Training mit Feuerlöschern nach der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)

Der Arbeitgeber hat alle Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich zu unterweisen!

Sind Ihre Mitarbeitenden ausreichend in die brandschutztechnischen Einrichtungen des Betriebes unterwiesen? In unserem Brandschutz-Seminar nach der ASR A2.2 Ziffer 7.2" erlangen Sie in ca. 3h die notwendige Sicherheit im praktischen Umgang mit Handfeuerlöschern und das richtige taktische Vorgehen. Selbstverständlich gehört auch die praktische Übung (Löschübung) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und die betriebsspezifischen Brandschutzeinrichtungen Ihres Betriebes zur fachkundigen Unterweisung.

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Evakuierungsübung nach der DGUV 205-033

Kennen Sie die DGUV Information 205-033 (Alarmierung und Evakuierung) und deren Anhänge/Checklisten?

Alle Beschäftigten müssen einmal im Jahr in einer ihnen verständlichen Sprache über die betrieblichen Notfallmaßnahmen unterwiesen werden. Der Umfang und die Zeitintervalle der Evakuierungsübung sind über eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Die Wirksamkeit der Alarmierungssignale zur Evakuierung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist durch regelmäßige Testung festzustellen.

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Brandschutz auf Sportbooten und gewerblichen Schiffen

Sie möchten sich gerne näher über den vorbeugenden oder abwehrenden Brandschutz auf Ihrem Boot, Ihrer Yacht oder dem gewerblichen Schiff informieren? 

Ein Feuer an Bord eines Schiffes ist neben dem Wassereinbruch eine der größten Gefahren auf dem Wasser.

Während in einem Betrieb mehrere Personen als Brandschutzhelfer (m/w/d) ausgebildet sind, ist man auf hoher See oder auch im Hafen oftmals alleine verantwortlich. 
Die Verantwortung für die Besatzung, die Sicherung des Schiffes und die Sicherheit von Gästen an Bord erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit im Brandschutz.

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Betrieblicher Ersthelfer

Einrichtungen, Organisation und Durchführung der Ersten Hilfe in Betrieben sind Teil der Fürsorge und des Arbeitsschutzes 

Der Unternehmer ist für die Organisation der Ersten Hilfe in seinem Betrieb verantwortlich. Ihm obliegt es, die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass seine Beschäftigen (m/w/d) bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten und entsprechend dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden können.

In jedem Betrieb ist es eine notwendige Pflicht, ausreichende Aus- und Fortbildung im Bereich von Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie die Bevorratung von Erste-Hilfe-Material zu gewährleisten.

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Erste Hilfe

André Braker

Zur Person

Als waschechter Hamburger bin ich seit 1992 bei einer großen Berufsfeuerwehr tätig und seit 2002 mit Führungsaufgaben betraut...

Ich würde mich freuen, wenn unsere Seminare schon bald maßgeblich zu Ihrer Sicherheit beitragen und Schaden von Ihnen abwenden können.

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Kontakt

Bitte beachten, dass dies nicht die Adresse für unsere Brandschutzausbildung ist.

Brandschutzakademie-Braker
Kreetortring 77a; 21147 Hamburg

Tel.: 040 - 79 75 36 10
Fax: 040 - 79 75 35 28

info@brandschutzakademie-braker.de