6 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
Für die Theorie nach Abschnitt 2.1 der DGUV Information 205-023 sind mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten vorzusehen. Die Zeitdauer für die Praxis nach Abschnitt 2.2 hängt von der Gruppengröße ab. Jeder Teilnehmer sollte ausreichend Übungszeit zur Verfügung gestellt bekommen. Erfahrungsgemäß sind 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer ausreichend.
Bei betriebsspezifischen Besonderheiten ist sowohl für die Theorie als auch für die Praxis eine entsprechend längere Brandschutzhelfer-Ausbildung erforderlich. Die DGUV Information 205-023 beschreibt das formelle Minimum, das Arbeitgeber leisten sollten. Will der Arbeitgeber jedoch das eigentliche Ziel der Brandschutzhelfer fördern, nämlich den Brandschutzbeauftragten zu unterstützen, sind die beschriebenen Ausbildungsdauern sowie Inhalte als nicht ausreichend anzusehen. Des Weiteren haben viele Unternehmen keinen Brandschutzbeauftragten, so dass von den Brandschutzhelfern noch mehr abverlangt wird. Denn richtig ausgebildet und eingesetzt können Brandschutzhelfer auch im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes aktiv werden und z.B. versperrte Flucht- und Rettungswege oder fehlerhafte Sicherheitskennzeichnungen erkennen und melden.
In unserem 6-Stunden Seminar gehen wir weiterführend auf diese Thematik ein und nehmen uns Zeit, um alle Fragen rund um das Thema Brandschutz der Teilnehmenden zu beantworten. Nach der Brandschutzausbildung werden alle Teilnehmenden mit der notwendigen Sicherheit Ihre Aufgaben übernehmen können.
Durch die Gruppengröße von ca. 25 Personen würden wir hier ca. sechs Stunden ansetzen, um den Anforderungen aus der DGUV Information 205-023 gerecht zu werden.
2.1 Theorie
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
2.2 Praxis
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und –anlagen mit entsprechenden Aufsätzen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
- betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
- Vorführung einer Fettexplosion oder von einem Spraydosenzerknall