AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Brandschutzakademie-Braker

1. Anmeldung

Alle Anmeldungen an unsere Seminare können nur schriftlich berücksichtigt werden und sind verbindlich. Sie erhalten kurz nach Ihrer Anmeldung eine Bestätigung und weitergehende Informationen. Jedes Seminar bedarf einer vorherigen Terminabsprache oder einer Anmeldung online direkt über unser Seminarmanagement. Unsere objektbezogenen Schulungen finden bei Ihnen vor Ort statt, lange und kostenintensive Ausfallzeiten sowie lange Anfahrtszeiten entfallen. Jedes erstellte Angebot hat eine maximale Gültigkeit von 3 Monaten, sofern keine anderen Zusagen schriftlich formuliert wurden.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter:
Büro:   040 - 79 75 36 10
Fax:    040 - 79 75 35 28
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

https://brandschutzakademie-braker.de

2. Teilnahmegebühren

2.1 Allgemeine Kosten

Im Preis enthalten sind

  • Teilnahme am Seminar
  • Unterlagen zum jeweiligen Brandschutzseminar als PDF-Dokument
  • Anfahrtspauschale gestaffelt
  • Pauschale für Verbrauchsmaterial

Sollte ein externer Schulungsraum gemietet werden, so wird dieser zusätzlich berechnet.
Die Teilnahmegebühr ist fällig bei Rechnungsstellung, spätestens jedoch 3 Tage vor dem Seminar. Bei Vorkasse gewähren wir Ihnen ggf. eine Ermäßigung, bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.

2.2 Preise für den Versand von Seminarunterlagen

Die Versandkosten werden von der Brandschutzakademie-Braker getragen. Nach dem Seminar werden Ihnen die Teilnehmerzertifikate und evtl. weiteres Infomaterial an die Firmenadresse gesendet.

3. Seminarunterlagen

Unsere Seminar-Unterlagen werden von uns auf dem neusten Stand gehalten. Leider können wir dennoch keine Haftung für Fehler, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen.

Sollte Ihnen ein Fehler auffallen, werden wir den Fehler unverzüglich ausmerzen und Ihnen die neuen Unterlagen zur Verfügung stellen. Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.

Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen sind die Präsentationen zu löschen und dürfen nicht weiter genutzt werden. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 5000.-€ geahndet.

4. Rückerstattung

Sollten wir eine Veranstaltung aus organisatorischen oder aus anderen wichtigen Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl) absagen müssen, erstatten wir Ihnen selbstverständlich die vollen Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere in Bezug auf Erstattung von Reisekosten oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für kurzfristige unvermeidbare Absagen.

5. Änderungsvorbehalt

Wir behalten uns vor, einen Dozenten kurzfristig bei Bedarf austauschen zu können (Krankheit, Unfall, Terminverschiebungen, usw.)

6. Zertifikat für die Teilnehmenden

Sie erhalten über Ihre Teilnahme an der Veranstaltung ein Teilnehmerzertifikat. Dieses wird Ihnen an dem Tag des Seminars überreicht (sofern die Teilnehmerliste rechtzeitig vorlag) oder wird an die beauftragende Firma gesendet. Es besteht kein Anspruch auf Zusendung an die Privatadresse!

Sofern Sie Ihr Teilnehmerzertifikat neu ausgestellt bekommen haben möchten (unabhängig vom Grund), berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 8.-€ exkl. Mwst. inkl. des aktuellen Portos. Die Gebühr ist auch dann fällig, wenn die Namen in der Schreibweise falsch übermittelt wurden und ein Zertifikat dadurch neu erstellt werden muss. Die Gebühr gilt pro Zertifikat.

7. Rücktritt/Umbuchung

Sollten Sie doch einmal nicht an einer gebuchten Veranstaltung teilnehmen können, bitten wir um umgehende schriftliche Benachrichtigung! Sie können dafür auch gerne unser Kontaktformular nutzen.

Bis zu 21 Werktage vor Veranstaltungsbeginn können Sie Ihre Anmeldung schriftlich widerrufen und erhalten die volle Seminargebühr zurück. Selbstverständlich können Sie jederzeit vor Seminarbeginn einen Teilnehmenden austauschen. Bei Absage des Lehrgangs durch die Brandschutzakademie-Braker erhalten Sie die volle Lehrgangsgebühr zurück; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

In Fall von kurzfristigen Stornierungen erheben wir folgende Gebühren:

  • Stornierung mindestens 21 Werktage vor Seminarbeginn: 
    keine Gebühren
  • Stornierung zwischen 16 und 20 Werktagen vor Seminarbeginn: 
    25% der Teilnahmegebühr
  • Stornierung zwischen 7 und 15 Werktagen vor Seminarbeginn: 
    50% der Teilnahmegebühr
  • Stornierung ab 6 Werktage vor Seminarbeginn: 
    100% der Teilnahmegebühr
    Dies gilt auch bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers. 

Vor Seminarbeginn bedeutet hier, dass der Seminartag selbst nicht mitgezählt wird.

Sollte es aus organisatorischen Gründen in Ihrer Firma zu einer Terminverschiebung kommen, werden wir dies kostenfrei für Sie durchführen, sofern dies min. 15 Werktage vor Seminarbeginn mitgeteilt wurde. Es muss sich hierbei um das selbe Seminar handeln und im gleichen Kalenderjahr erfolgen. Schriftliche Absprachen gerade zum Ende des Kalenderjahres sind möglich! Bei einer weiteren Absage werden 100% der Seminargebühren berechnet, unabhängig vom Zeitraum vor dem Seminarbeginn.

7a. (Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen)

Die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wird dem anderen Vertragsteil ausdrücklich nicht der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

8. Brandschutzartikel

Gerne beraten wir Sie in unseren Seminaren über notwendige Brandschutzartikel für das Gewerbe oder den Privathaushalt und erstellen Ihnen eine Auswahl unserer persönlichen Empfehlungen. Diese Artikel haben nicht den Anspruch auf Vollzähligkeit, gerne können wir aber zu allen Brandschutzartikeln kostengünstige Angebote für Sie einholen. 

9. Haftungsausschluss

Zu jedem Seminar empfehlen wir für die praktische Übung Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen. Eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden werden ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit übernommen. Allen Anweisungen des Dozenten sind unmittelbar Folge zu leisten, für Zuwiderhandlungen ist insgesamt eine Haftung ausgeschlossen.
Nach den §§ 52 1210, 5992 211 und 680 212 BGB wird die gesetzliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt ebenfalls auch für Körperschäden.
Nach §§ 690 1664 BGB 213 wird diese Haftpflicht auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verletzung der eigenüblichen Sorgfalt beschränkt.

10. Referenzen

Die Brandschutzakademie-Braker veröffentlicht auf Ihrer Website in Auszügen die Firmennamen unserer Kunden als Referenz. Sollten Kunden damit nicht einverstanden sein, bitten wir um kurze Nachricht, ansonsten gehen wir von einer Genehmigung aus. Weitergehende Daten werden nicht kommuniziert, auch wird keine Verlinkung zu irgendeiner Website eingerichtet. Kunden können jederzeit der Veröffentlichung widersprechen, die Brandschutzakademie-Braker entfernt die Namen dann innerhalb von 48 Stunden nach bestätigtem Posteingang.

Fragen? Gerne beraten wir Sie!

Wir freuen uns immer über den persönlichen Kontakt zu unseren Seminarteilnehmern (m/w/d)!
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wann immer Fragen bei Ihnen aufgekommen sind. Kompetente Beratung steht bei uns an oberster Stelle. Sie erreichen uns unter oben genannten Kontaktdaten!

Angaben zum Datenschutz:

DSGVO

Seminar zum Brandschutzhelfer (m/w/d) nach der DGUV 205-023 und der ASR A2.2

Kennen Sie die DGUV Information 205-023 (Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung) und die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)?

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine große Gefährdung dar und erfordert daher eine angemessene Aufmerksamkeit.
Der Arbeitgeber hat min. 5% der Mitarbeiter (abhängig von der Gefährdungsbeurteilung) durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer (m/w/d) zu benennen und auszubilden.
weiterlesen...  Online-Seminare  offene Seminare

Evakuierungshelfer (m/w/d) nach der DGUV 205-033, der ASR A2.2 und dem §10 Arbeitsschutzgesetz

Kennen Sie die DGUV Information 205-033 (Alarmierung und Evakuierung)?

Unterschiedliche Ereignisse wie Brände, Austritt von Gefahrstoffen, Amoktaten, usw. können eine Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines Betriebes auslösen. Für den geregelten Ablauf einer Evakuierung muss es bei Arbeitsstätten Personen geben, die besondere Aufgaben im Evakuierungsfall übernehmen. Gerne bilden wir diese für Sie aus.

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Training mit Feuerlöschern nach der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)

Der Arbeitgeber hat alle Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich zu unterweisen!

Sind Ihre Mitarbeitenden ausreichend in die brandschutztechnischen Einrichtungen des Betriebes unterwiesen? In unserem Brandschutz-Seminar nach der ASR A2.2 Ziffer 7.2" erlangen Sie in ca. 3h die notwendige Sicherheit im praktischen Umgang mit Handfeuerlöschern und das richtige taktische Vorgehen. Selbstverständlich gehört auch die praktische Übung (Löschübung) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und die betriebsspezifischen Brandschutzeinrichtungen Ihres Betriebes zur fachkundigen Unterweisung.

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Evakuierungsübung nach der DGUV 205-033

Kennen Sie die DGUV Information 205-033 (Alarmierung und Evakuierung) und deren Anhänge/Checklisten?

Alle Beschäftigten müssen einmal im Jahr in einer ihnen verständlichen Sprache über die betrieblichen Notfallmaßnahmen unterwiesen werden. Der Umfang und die Zeitintervalle der Evakuierungsübung sind über eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Die Wirksamkeit der Alarmierungssignale zur Evakuierung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist durch regelmäßige Testung festzustellen.

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Brandschutz auf Sportbooten und gewerblichen Schiffen

Sie möchten sich gerne näher über den vorbeugenden oder abwehrenden Brandschutz auf Ihrem Boot, Ihrer Yacht oder dem gewerblichen Schiff informieren? 

Ein Feuer an Bord eines Schiffes ist neben dem Wassereinbruch eine der größten Gefahren auf dem Wasser.

Während in einem Betrieb mehrere Personen als Brandschutzhelfer (m/w/d) ausgebildet sind, ist man auf hoher See oder auch im Hafen oftmals alleine verantwortlich. 
Die Verantwortung für die Besatzung, die Sicherung des Schiffes und die Sicherheit von Gästen an Bord erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit im Brandschutz.

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Betrieblicher Ersthelfer

Einrichtungen, Organisation und Durchführung der Ersten Hilfe in Betrieben sind Teil der Fürsorge und des Arbeitsschutzes 

Der Unternehmer ist für die Organisation der Ersten Hilfe in seinem Betrieb verantwortlich. Ihm obliegt es, die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass seine Beschäftigen (m/w/d) bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten und entsprechend dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden können.

In jedem Betrieb ist es eine notwendige Pflicht, ausreichende Aus- und Fortbildung im Bereich von Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie die Bevorratung von Erste-Hilfe-Material zu gewährleisten.

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Erste Hilfe

André Braker

Zur Person

Als waschechter Hamburger bin ich seit 1992 bei einer großen Berufsfeuerwehr tätig und seit 2002 mit Führungsaufgaben betraut...

Ich würde mich freuen, wenn unsere Seminare schon bald maßgeblich zu Ihrer Sicherheit beitragen und Schaden von Ihnen abwenden können.

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Kontakt

Bitte beachten, dass dies nicht die Adresse für unsere Brandschutzausbildung ist.

Brandschutzakademie-Braker
Kreetortring 77a; 21147 Hamburg

Tel.: 040 - 79 75 36 10
Fax: 040 - 79 75 35 28

info@brandschutzakademie-braker.de
 

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