Berufsfeuerwehrmann unterstützt Ihre Evakuierungsübung
Evakuierungsübungen sind maßgeblich dafür, dass im Ernstfall das Gebäude in kürzester Zeit evakuiert werden kann. Werden diese Evakuierungsübungen richtig geplant und ausgeführt, stärken sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.
Brauchen Sie Unterstützung?
Checkliste Evakuierung / Räumung / Konzept
- Existiert ein Evakuierungskonzept?
- Liegen den Brandschutzhelfern die Brandschutzordnung "C" vor?
- Gibt es eine Evakuierungsleitung mit festgelegten Kompetenzen?
- Sind ausreichend Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer ausgebildet?
- Sind die nötigen Hilfsmittel vorhanden?
- Hängen Fluchtwegspläne und Brandschutzordnungen aus?
- Wurden alle Mitarbeiter in die brandschutztechnischen Einrichtungen jährlich unterwiesen?
- Sind alle Fluchtwege und Notausgänge beschildert und frei zugänglich?
- Ist der Umgang bei Mitarbeitern mit eingeschränkter Mobilität geübt und benannt?
- Ist ein Sammelplatz mit entsprechendem Sammelplatzleiter bestimmt?
Kennen Sie Murphys Gesetz?
„Anything that can go wrong will go wrong.“
„Alles, was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen.“
„If there’s more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way.“
„Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, eine Aufgabe zu erledigen, und eine davon in einer Katastrophe endet oder sonstwie unerwünschte Konsequenzen nach sich zieht, dann wird es jemand genau so machen.“
Wir unterstützen Sie, dass Ihre Mitarbeiter die richtigen Aufgaben realisieren können und eine Katastrophe möglichst verhindert wird.
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer werden unterwiesen, mit entsprechender Gelassenheit ziel- und plangerichtet zu agieren. Dies erfordert einige Übung, deshalb lassen Sie uns gleich starten!
Besonders bei Publikumsverkehr oder Sozialeinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten, Betreute Wohnanlagen, Behinderteneinrichtungen) sollte jede Möglichkeit zur Übung z.B. "technische Störung einer Brandmeldeanlage" zwingend zu Übungszwecken genutzt werden.
Das Team der Brandschutzakademie-Braker unterstützt Sie bei der Konzepterstellung und der Durchführung einer Notfallevakuierung.
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung:
- § 10 des Arbeitsschutzgesetzes
- § 4 (4) der Arbeitsstättenverordnung
- § 13 (1) der Gefahrstoffverordnung
- ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
- oder aus weiteren Regelwerken (z. B. der Störfall-Verordnung).