Betrieblicher Ersthelfer
Einrichtungen, Organisation und Durchführung der Ersten Hilfe in Betrieben sind Teil der Fürsorge und des Arbeitsschutzes
Der Unternehmer ist für die Organisation der Ersten Hilfe in seinem Betrieb verantwortlich. Ihm obliegt es, die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass seine Beschäftigen bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten und entsprechend dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden können.
Rechtsgrundlagen:
- §§3, 10 Arbeitsschutzgesetz
- § 61 Bundesberggesetz
- §§ 21, 23 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII
- §§ 3, 4 und 6 der Arbeitsstättenverordnung
- Berg(polizei)verordnungen
In jedem Betrieb ist es eine notwendige Pflicht, ausreichende Aus- und Fortbildung im Bereich von Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie die Bevorratung von Erste-Hilfe-Material zu gewährleisten.
Die Zahl der sogenannten betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, die Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Solche Kriterien werden von den zuständigen Unfallversicherungsträgern genannt.
Für wen ist die ErsteHilfe interessant?
- für jede Berufsgruppe ist ein betrieblicher Ersthelfer gefordert
- für die Führerscheinausbildung
- Approbationsordnung für Ärzte (Medizinstudium)
- Arzthelfer/innen
- Erzieher
- Privatpilotenlizenzen
- Referendariat (Lehramtsstudenten)
- Rettungsschwimmer/innen
- Seilkletterer
- Sozialpädagogische Assitenz
- Erzieher....
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt, um Ihnen ein unverbindliches Angebot zu unterbreiten. Meist werden die Kosten von der DGUV übernommen, sprechen Sie uns gerne dazu an.
Seit 01.04.2015 dauern alle Erste Hilfe Kurse, in der gesamten Bundesrepublik nur noch einen Tag. Somit gibt es den Erste-Hilfe-Kurs über die Dauer von zwei Tagen nicht mehr.