Brandschutzakademie-Braker

Wir freuen uns, dass Sie unsere Website auch über Ihr Mobilgerät anschauen. Der Ort der Navigation hat sich geändert, Sie finden das Menü nun in der oberen rechten Ecke.

 

Articles Tagged ‘Erste Hilfe’

Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer

Rechtliche Grundlagen im Brandschutz

Im amtlichen Publikationsorgan der Bundesregierung, Gemeinsames Ministerialblatt, wurde für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin am 03.12.2012 die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" bekanntgegeben. Diese ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände wurde nun überarbeitet und am 18. Mai 2018 in neuer Fassung veröffentlicht.

Unsere Brandschutzausbildung im Bereich der Brandschutzhelfer-Seminare erfolgt und wird zertifiziert nach der Richtlinie der DGUV Information 205-023 (Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung).

Weitere rechtliche Grundlagen:

  • §3 ArbSchG
    Grundpflichten des Arbeitsgebers Absatz 1+2

  • Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) § 3 Abs. 1, Anhang 2.2
    Maßnahmen gegen Brände

  • §7 ArbSchG
    Übertragung von Aufgaben

  • DGUV Information 205-023
    Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung

  • §10 ArbSchG
    Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen

  • ASR A2.2
    Technischen Regeln für Arbeitsstätten

  • §13 ArbSchG
    Verantwortliche Personen

  • Brandschutzverordnungen nach DIN 14096
    Allgemein Pflichten des Unternehmers

  • §15 ArbSchG
    Pflichten der Beschäftigten

  • BGI 560
    Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 618
    Pflicht zu Schutzmaßnahmen

  • § 62 (1) HGB Handelsgesetzbuch
    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers


 

Erste Hilfe

Betrieblicher Ersthelfer

Einrichtungen, Organisation und Durchführung der Ersten Hilfe in Betrieben sind Teil der Fürsorge und des Arbeitsschutzes

Der Unternehmer ist für die Organisation der Ersten Hilfe in seinem Betrieb verantwortlich. Ihm obliegt es, die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass seine Beschäftigen bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten und entsprechend dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden können.

Rechtsgrundlagen:

  • §§3, 10 Arbeitsschutzgesetz
  • § 61 Bundesberggesetz
  • §§ 21, 23 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII
  • §§ 3, 4 und 6 der Arbeitsstättenverordnung
  • Berg(polizei)verordnungen

In jedem Betrieb ist es eine notwendige Pflicht, ausreichende Aus- und Fortbildung im Bereich von Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie die Bevorratung von Erste-Hilfe-Material zu gewährleisten.
Die Zahl der sogenannten betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, die Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Solche Kriterien werden von den zuständigen Unfallversicherungsträgern genannt.

Für wen ist die ErsteHilfe interessant?

  • für jede Berufsgruppe ist ein betrieblicher Ersthelfer gefordert
  • für die Führerscheinausbildung
  • Approbationsordnung für Ärzte (Medizinstudium)
  • Arzthelfer/innen
  • Erzieher
  • Privatpilotenlizenzen
  • Referendariat (Lehramtsstudenten)
  • Rettungsschwimmer/innen
  • Seilkletterer
  • Sozialpädagogische Assitenz
  • Erzieher....

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt, um Ihnen ein unverbindliches Angebot zu unterbreiten. Meist werden die Kosten von der DGUV übernommen, sprechen Sie uns gerne dazu an.
Seit 01.04.2015 dauern alle Erste Hilfe Kurse, in der gesamten Bundesrepublik nur noch einen Tag. Somit gibt es den Erste-Hilfe-Kurs über die Dauer von zwei Tagen nicht mehr.

Download Anmeldeformular

Seminarpreise

Brandschutzausbildung (Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer) und Erste Hilfe

Der Seminarpreis für die Brandschutzhelferausbildung oder für das Feuerlöschtraining setzt sich aus verschiedenen Kriterien zusammen:

  • Anfahrt
  • Verbrauchsmaterial und Entsorgungsgebühren
  • Besondere Vereinbarungen oder Wünsche
  • Dauer des Seminars
  • Anzahl der Teilnehmer
  • Anzahl der Brandschutzseminare

Preise:

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre Brandschutzausbildung, für eine Evakuierungsübung, der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes oder als Berater in der Funktion eines Brandschutzbeauftragten

Feuerlöschtraining ==> ca. 3 Stunden
Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer ==> ca. 8 Stunden
Brandschutzhelfer / Evakuierungshelfer ==> ca. 4 oder 6 Stunden (nur auf besonderen Wunsch)
Konzepterstellung für Evakuierungsübungen ==> individuelle Preisberechnung

Weitergehende Informationen zum unterschiedlichen Zeitansatz der Brandschutzhelfer-Ausbildung mit 4 oder 6 Stunden finden Sie in der Seminarbeschreibung.

Die Teilnehmeranzahl liegt bei mindestens 8 und max. 24 Teilnehmern pro Seminar! Firmen mit größerem Schulungsbedarf unterbreiten wir auch gerne ein individuelles Angebot!

Voraussetzung für eine Brandschutz-Schulung:

  • Eine Aufstellfläche von mindestens 10 x 10 Metern
  • Ein Schulungsraum mit Beamerfläche und Sitzplätzen für alle Teilnehmer
  • geeignete Kleidung (darf nicht leicht entflammbar sein) für die praktischen Brandschutz-Übungen
  • gute Laune

Erste Hilfe

  • Das Seminar findet in unseren Räumen statt oder als Inhouse-Schulung ab 15 Mitarbeitern
  • In der Regel wird der Kurspreis von der DGUV übernommen, Sie können aber auch 31.-€ vor Ort zahlen und erhalten eine Quittung
  • Sie benötigen nur einen gültigen Ausweis und die Teilnahmegebühr. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger bringen bitte den Reisepass mit
  • Gute Laune 

Impressum

Brandschutzakademie-Braker

André Braker
Kreetortring 77a; 21147 Hamburg

weiter...

Kontakt

Brandschutzakademie-BtakerWir stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

info@brandschutzakademie-braker.de

Tel.: 040 - 79 75 36 10

 

Geschäftszeiten

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt

  • Montag-Samstag: 08:30 bis 19:00 Uhr
  • Sonntags:             geschlossen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.