Wir freuen uns auf Sie! Brandschutzakademie-Braker
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Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Kontaktformulars unbedingt unsere DSGVO Hinweise zur Datenverarbeitung
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Kennen Sie die DGUV Information 205-023 (Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung) und die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände)?
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine große Gefährdung dar und erfordert daher eine angemessene Aufmerksamkeit.
Der Arbeitgeber hat min. 5% der Mitarbeiter (abhängig von der Gefährdungsbeurteilung) durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer (m/w/d) zu benennen und auszubilden.
Unsere Seminare sind Inhouse, als offenes Seminar oder als Hybrid-Lehrgang möglich.
Kennen Sie die DGUV Information 205-033 (Alarmierung und Evakuierung)?
Unterschiedliche Ereignisse wie Brände, Austritt von Gefahrstoffen, Amoktaten, usw. können eine Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines Betriebes auslösen.
Für den geregelten Ablauf einer Evakuierung muss es bei Arbeitsstätten Personen geben, die besondere Aufgaben im Evakuierungsfall übernehmen.
Gerne bilden wir diese nach der DGUV 205-033, der ASR A2.2 und dem §10 Arbeitsschutzgesetz für Sie aus.
Der Arbeitgeber hat alle Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich nach der ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) zu unterweisen!
Sind Ihre Mitarbeitenden ausreichend in die brandschutztechnischen Einrichtungen des Betriebes unterwiesen? In unserem Brandschutz-Seminar nach der ASR A2.2 Ziffer 7.2" erlangen Sie in ca. 3h die notwendige Sicherheit im praktischen Umgang mit Handfeuerlöschern und das richtige taktische Vorgehen.
Selbstverständlich gehört auch die praktische Übung (Löschübung) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und die betriebsspezifischen Brandschutzeinrichtungen Ihres Betriebes zur fachkundigen Unterweisung.
Kennen Sie die DGUV Information 205-033 (Alarmierung und Evakuierung) und deren Anhänge/Checklisten?
Alle Beschäftigten müssen einmal im Jahr in einer ihnen verständlichen Sprache über die betrieblichen Notfallmaßnahmen unterwiesen werden.
Der Umfang und die Zeitintervalle der Evakuierungsübung sind über eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Die Wirksamkeit der Alarmierungssignale zur Evakuierung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist durch regelmäßige Testung festzustellen.
Sie möchten sich gerne näher über den vorbeugenden oder abwehrenden Brandschutz auf Ihrem Boot, Ihrer Yacht oder dem gewerblichen Schiff informieren?
Ein Feuer an Bord eines Schiffes ist neben dem Wassereinbruch eine der größten Gefahren auf dem Wasser.
Während in einem Betrieb mehrere Personen als Brandschutzhelfer (m/w/d) ausgebildet sind, ist man auf hoher See oder auch im Hafen oftmals alleine verantwortlich.
Die Verantwortung für die Besatzung, die Sicherung des Schiffes und die Sicherheit von Gästen an Bord erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit im Brandschutz.
Einrichtungen, Organisation und Durchführung der Ersten Hilfe in Betrieben sind Teil der Fürsorge und des Arbeitsschutzes
Der Unternehmer ist für die Organisation der Ersten Hilfe in seinem Betrieb verantwortlich. Ihm obliegt es, die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass seine Beschäftigen (m/w/d) bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten und entsprechend dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden können.
In jedem Betrieb ist es eine notwendige Pflicht, ausreichende Aus- und Fortbildung im Bereich von Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie die Bevorratung von Erste-Hilfe-Material zu gewährleisten.
Hamburg, Bremen, Schleswig Holstein, Niedersachsen, Berlin, Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen
Norderstedt, Quickborn, Pinneberg, Wedel, Seevetal, Ahrensburg, Buxtehude, Winsen (Luhe), Buchholz in der Nordheide, Geesthacht, Elmshorn, Stade, Bad Oldesloe, Lüneburg, Itzehoe, Lübeck, Neumünster, Rotenburg (Wümme), Soltau, Uelzen, Walsrode, Kiel, Rendsburg, Verden (Aller), Achim, Osterholz-Scharmbeck, Dannenberg, Cuxhaven, Heide, Bremerhaven, Schwerin, Weyhe, Stuhr, Eckernförde, Celle, Wismar, Gorleben, Delmenhorst, Salzwedel, Schleswig, Ganderkesee, Nienburg, Husum, Neustadt, Burgdorf, Gifhorn, Langenhagen, Varel, Wilhelmshaven, Fehmarn, Großenbrode, Heiligenhafen, Garbsen, Oldenburg, Wunstorf, Lehrte, Seelze, Hannover, Wittenberge, Wolfsburg, Peine, Laatzen, Flensburg, Güstrow, Vechta, Wittmund, Gardelegen, Braunschweig, Rostock, Cloppenburg, Lohne (Oldenburg), Hildesheim
Brandschutzakademie-Braker
André Braker
Kreetortring 77a
21147 Hamburg
info@brandschutzakademie-braker.de
Mo - Fr: 08.30 - 18.30
Samstag: 09.30 - 16.30
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern (m/w/d) nach der DGUV 205-023 und der DGUV 205-033 ist in Hamburg, Schleswig Holstein, Niedersachsen und Bremen unser Spezialgebiet geworden. Unsere Ausbildung erfolgt als Inhouse-Seminar, im offenem Seminar, online und als Hybrid-Schulung.
Gerne können Sie sich aber auch mit weiteren Fragen zur Ausbildung rund um den Brandschutz an uns wenden. Wir freuen uns auf Sie!